Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Die Bedingungen von Wolf-Technik gelten für sämtliche – auch künftige – Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungen und Nebenleistungen. Abweichenden Bedingungen des Bestellers wird widersprochen. Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

1. Preise.
Die Preise unserer Produkte bemessen sich exklusive Mehrwertsteuer, Verpackung, Porto und Zoll. Die Verpackung erfolgt nach unserem Bemessen und wird stets kostengünstig berechnet. Änderungen der Preise durch unvorhergesehene Verhältnisse zwischen Annahme und Ausführung des Auftrags sind vorenthalten. Bei Ablehnung evtl. Preiserhöhungen sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

2. Angebote.
Angebote sind stets freibleibend und nur 10 Tage ab Angebotsabgabe gültig.

3. Lieferzeiten.
Teillieferungen sind zulässig.
Höhere Gewalt, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Verfügungen, Auswirkungen von Arbeitskämpfen, Verkehrsstörungen, Störungen im eigenen Betrieb oder des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw. lassen die Lieferpflichten ruhen und berechtigen uns ganz oder teilweise vom Vertrage zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers sind nach Ablauf der gestellten Nachfrist ausgeschlossen. Auslieferungstermine für Abrufaufträge sind schriftlich zu erteilen.

4. Versand.
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers ab Stuttgart.

5. Mängel.
Mängel sind bis spätestens 8 Tage nach Ankunft der Ware beim Empfänger uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Bei begründeten Beanstandungen wird die Ware nach unserer Wahl entweder zurückgenommen und der entsprechende Kaufpreis vergütet oder Ersatzware nachgeliefert. Weitere Ansprüche stehen dem Besteller nicht zu. Wir übernehmen keine Haftung für Folgeschäden. Für den Fall versteckter Mängel gelten die allgemein gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Haftung für Mängel wird nur insoweit übernommen, als von Seiten der Lieferwerke Ersatz geleistet wird. Abweichungen der Garantieübernahme sind nur durch (schriftliche) Vereinbarung gültig.

6. Zahlung.
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tage mit 2% Skonto nach Ausstellung oder innerhalb 30 Tage ab Rechnungsdatum rein netto Kasse. Als vollständige Zahlung gilt nicht die Annahme sondern deren Einlösung einschließlich entstandener Spesen. Bei Zahlungseinstellung oder Konkurs des Bestellers ist die Kaufpreisforderung sofort fällig, unabgesehen von vereinbarten Zahlungsfristen. Ist eine eingegangene Kreditauskunft nicht zureichend, so sind wir berechtigt aus Verträgen zurückzutreten und Schadensersatz sowie Erstattung bereits aufgewendeter Kosten zu beanspruchen.

7. Eigentumsvorbehalt.
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zum vollständigen Zahlungseingang das Eigentum der Firma Wolf-Technik. Der Besteller kann die Ware jedoch im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsvertriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Ware zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Ware durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich Anzeige zu erstatten.

8. Erfüllungsort.
Als Erfüllungsort der Vertragspunkte gilt die Landeshauptstadt Stuttgart. Soweit gesetzlich zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch aus Wechsel und Scheck, Stuttgart vereinbart.