AGB
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von Wolf-Technik Datum 21.04.2014
Unsere Bedingungen sind allein maßgebend, und zwar auch dann, wenn der Besteller seinem Auftrag davon abweichende Bedingungen zugrunde legte. Ein ausdrücklicher Widerspruch durch uns ist nicht erforderlich. Unsere Auftragsbestätigung ist in allen Streitfragen, sofern durch den Besteller kein Widerspruch erfolgt, ausschlaggebend. Telefonische Abmachungen oder Vereinbarungen, die bei Auftragserteilung durch uns getroffen worden sind, sind nur dann verbindlich, wenn sie durch den Wortlaut der Auftragsbestätigung ausdrücklich anerkannt oder anderweitig schriftlich bestätigt wurden.
1. Preise. Unsere Preise verstehen sich stets für Lieferung ab hier, ausschließlich Mehrwertsteuer, Verpackung, Porto und Zoll. Verpackung wird nach unserem Ermessen ausgeführt und billigst berechnet. Sofern durch unvorhergesehene Verhältnisse die Materialpreise, Arbeitslöhne usw. zwischen Annahme und Ausführung des Auftrages sich verändern, behalten wir uns die Berichtigung des Verkaufspreises ebenfalls vor. Bei Ablehnung evtl. Preiserhöhungen sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
2. Angebote. Diese sind stets freibleibend und nur für 10 Tage ab Angebotsabgabe für uns bindend.
3. Lieferzeiten. Teillieferungen sind zulässig. Höhere Gewalt, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Verfügungen, Auswirkungen von Arbeitskämpfen, Verkehrsstörungen, Störungen im eigenen Betrieb, in dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw. lassen die Lieferpflichten ruhen und berechtigen uns ganz oder teilweise vom Vertrage zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Käufers sind auch nach Ablauf einer etwa gestellten Nachfrist ausgeschlossen. Auslieferungstermine für Abrufaufträge sind schriftlich zu erteilen.
4. Versand. Dieser erfolgt für Rechnung und Gefahr des Empfängers ab Stuttgart.
5. Mängel. Diese sind bis spätestens 8 Tage nach Ankunft der Ware beim Empfänger schriftlich gegenüber uns spezifiziert geltend zu machen. Bei begründeten Beanstandungen wird die Ware nach unserer Wahl entweder zurückgenommen und dafür der entsprechende Kaufpreis vergütet oder es wird entsprechende Ersatzware geliefert. Weitere Ansprüche stehen dem Besteller nicht zu. Vor allem übernehmen wir auch keine Haftung für Folgeschäden. Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Haftung für Mängel wird nur insoweit übernommen, als von Seiten der Lieferwerke Ersatz geleistet wird. Abweichungen für die Garantieübernahme gelten nur, wenn sie vereinbart sind.
6. Zahlung. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen vom Tage der Ausstellung an mit 2% Skonto oder aber innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto Kasse. Als vollständige Zahlung gilt nicht die Annahme von Wechseln, sondern nur deren Einlösung einschl. entstandener Spesen. Bei Zahlungseinstellung oder Konkurs des Bestellers ist die Kaufpreisforderung sofort fällig, auch wenn andere Zahlungsfristen vereinbart sind. Ist eine eingegangene Kreditauskunft nicht zureichend, so sind wir berechtigt, von evtl. schon abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz sowie Erstattung bereits aufgewendeter Kosten zu verlangen.
7. Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bazahlung unser Eigentum. Der Besteller kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Ware durch Dritte muß der Käufer uns unverzüglich Anzeige machen.
8. Erfüllungsort. Für beide Teile ist Stuttgart. Soweit gesetzlich zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch aus Wechsel und Scheck, Stuttgart vereinbart.